Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer PSD Bank Koblenz eG und die Menschen darin.
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer PSD Bank Koblenz eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Er führt die Geschäfte gemäß den Vorschriften der Gesetze, insbesondere des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung. Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Die Vorstandsmitglieder sind bei ihrer Geschäftsführung sorgfältig und gewissenhaft. Sie sind insbesondere verpflichtet, die Geschäfte der Bank entsprechend der genossenschaftlichen Zielsetzung zu führen.
Mitglieder des Vorstandes
- Tim Blumenberg
- Björn Engelmann (r)
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Generalversammlung über diese Prüfung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats gehen bei ihrer Tätigkeit äußerst sorgfältig, ordentlich und gewissenhaft vor. Sie bewahren über alle vertraulichen Angaben und Geheimnisse der Genossenschaft sowie der Mitglieder und Kunden, die ihnen durch die Tätigkeit im Aufsichtsrat bekannt geworden sind, Stillschweigen.
Mitglieder des Aufsichtsrates seit dem 26.06.2024
- Franz Merkes (Vorsitzender)
- Ariane Sauerborn (Stellvertreterin)
- Stefanie Both
- Daniela Frenzel
- Guido Nördershäuser
- Anja Schlünß
Generalversammlung
Mitglieder bestimmen mit
Als Mitglied können Sie aktiv an demokratischen Entscheidungsprozessen Ihrer PSD Bank Koblenz eG mitwirken. Dabei besitzt jedes Mitglied in der Generalversammlung eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es hat.
Aufgaben der Generalversammlung
Die Generalversammlung der Mitglieder ist das zentrale Willensbildungsorgan der Bank. Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Generalversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Versammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.