PSD KapitalPus mit Nachrangabrede

Sicher und rentabel Geld anlegen

Die Vorteile des PSD KapitalPlus mit Nachrangabrede

  • Attraktive Rendite: Mit einer festen Verzinsung von 3,25 % über einen Zeitraum von 5 Jahren bietet das PSD KapitalPlus eine rentable Anlagemöglichkeit, um Ihr Vermögen zu vermehren.
  • Sicherheit: Die PSD Bank Koblenz ist eine vertrauenswürdige und solide Bank, die Ihr Kapital sorgfältig verwaltet und schützt.
  • Flexibilität: Das PSD KapitalPlus ermöglicht Ihnen, mit einer Mindestanlage von 25.000 Euro in die Welt des Sparens und der Geldanlage einzusteigen.
  • Lösungsorientiert: Die nachrangige Einlage, bei uns das PSD KapitalPlus mit Nachrangabrede, ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Es fallen keine Gebühren an. Eine vorzeitige Verfügung, die Abtretung des Rückerstattungsanspruches und dessen Aufrechnung gegen mögliche Forderungen sind nicht möglich.
  • Expertise und Unterstützung: Unsere erfahrenen Finanzberater stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei der Planung Ihrer finanziellen Zukunft zu unterstützen.

PSD KapitalPlus im Überblick

Sie suchen nach einer sicheren und rentablen Möglichkeit, Ihr Kapital anzulegen und für die Zukunft zu planen? Das PSD KapitalPlus mit Nachrangabrede könnte die perfekte Lösung für Sie sein. Bei der PSD Bank Koblenz verstehen wir die Bedeutung Ihrer finanziellen Ziele und bieten Ihnen eine erstklassige Geldanlageoption. Was ist eine nachrangige Einlage? Eine nachrangige Einlage ist eine Form der Geldanlage, bei der Ihr Kapital nachrangig gegenüber anderen Verbindlichkeiten der Bank behandelt wird. Dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz der Bank Ihre Einlage erst nach anderen Verpflichtungen bedient wird. Diese Struktur ermöglicht es der Bank, das Kapital zur Unterstützung von langfristigen Projekten und Investitionen zu verwenden und gleichzeitig attraktive Zinsen an die Anleger zu zahlen.

Konditionen

Mindestanlagebetrag von 25.000 Euro

Guthaben Zinssatz p. a.
ab 25.000 Euro 3,25 %

Zinsen freibleibend, gültig ab 08.10.2024

Noch Fragen?

Wir sind gern für Sie da, wenn Sie Unterstützung bei einem Online-Abschluss wünschen oder noch Fragen haben.

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Häufige Fragen zum PSD KapitalPlus

Was ist eine nachrangige Einlage?

Eine nachrangige Einlage ist eine Form der Geldanlage, bei der Ihr Kapital nachrangig gegenüber anderen Verbindlichkeiten der Bank behandelt wird. Dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz der Bank Ihre Einlage erst nach anderen Verpflichtungen bedient wird. Diese Struktur ermöglicht es der Bank, das Kapital zur Unterstützung von langfristigen Projekten und Investitionen zu verwenden und gleichzeitig attraktive Zinsen an die Anleger zu zahlen.

Kann ich beliebig viel Geld in die nachrangige Einlage anlegen?

Ab einem Betrag von 500.000 Euro führen wir eine interne Prüfung durch und geben Ihnen umgehend eine Rückmeldung.

Wann bekomme ich meine Zinsen?

In der Regel erhalten Sie Ihre Zinsauszahlung jährlich zum 31.12 auf das von Ihnen angegebene Konto. Wann die Zinsgutschrift erfolgt, steht in Ihren Unterlagen. Oder Sie fragen Ihren Berater.

Wann erfolgt die Rückzahlung?

Zum Laufzeitende wird die Rückzahlung automatisch auf das von Ihnen angegebene Konto veranlasst.

Kann ich zuätzliche Einzahlungen während der Laufzeit vornehmen?

Eine zusätzliche Einzahlung während der Laufzeit ist nicht möglich.

Kann ich während der Laufzeit über einen Teilbetrag verfügen?

Eine Verfügung während der Laufzeit ist nicht möglich.

Kostet das Anlageprodukt Gebühren?

Beim PSD KapitalPlus werden keine Gebühren fällig.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer PSD Bank Koblenz eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre PSD Bank Koblenz eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

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