Steigende Zinsen mit PSD WachstumsSparen

Geld mit PSD WachstumsSparen wachsen lassen

Mit PSD WachstumsSparen legen Sie Ihr Geld sicher an und bleiben dabei auf Wunsch flexibel. PSD WachstumsSparen bietet Ihnen Zinsen, die während der funfjährigen Laufzeit steigen. Nach der neunmonatigen Sperrfrist sind eine außerplanmäßige Kündigung oder eine Teilentnahme möglich.

Wachstumsgeld im Überblick

So funktioniert PSD WachstumsSparen

Legen Sie Ihr Geld als Wachstumsgeld an. Bei Vertragsabschluss vereinbaren Sie mit uns eine fünfjährige Laufzeit und einen Staffelzins, der mit der Dauer der Geldanlage steigt. Diese Bedingungen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen.

Individuellen Zugriff vereinbaren

Sie können während der Laufzeit – nach Ablauf der Kündigungssperrfrist – bei Bedarf auf Ihr Geld zugreifen, im Rahmen der Sonderbedingungen für den Sparverkehr. Bestimmen Sie individuell, wann Sie über Ihr Geld verfügen.1

Wachstumsgeld heißt: planbare Zukunft, wachsende Geldanlage und jederzeit Zugriff auf Ihr Kapital
Wachstumsgeld heißt: planbare Zukunft, wachsende Geldanlage und jederzeit Zugriff auf Ihr Kapital
  1. Möchten Sie über Ihr angelegtes Geld verfügen, kann das zu einer Beendigung der Sonderzinsvereinbarung führen.

Konditionen

Mindestanlagebetrag: 5.000 Euro mit jährlicher Zinsausschüttung

Laufzeit Zinssatz p. a.
im 1. Jahr 2,00 %
im 2. Jahr 2,00 %
im 3. Jahr 2,50 %
im 4. Jahr 2,50 %
im 5. Jahr 3,00 %

Zinsen freibleibend, gültig ab 08.10.2024

Häufige Fragen zum Wachstumsgeld

Kann ich die Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

Was ist die maximale Laufzeit?

Sie können Ihr Geld bis zu fünf Jahre in PSD WachstumsSparen anlegen.

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende eines Kalenderjahres. Die Gutschrift kann nur auf ein vom PSD WachstumsSparen abweichendes Konto gutgeschrieben werden. Es kann keine Wiederanlage der Zinsen erfolgen.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer PSD Bank Koblenz eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre PSD Bank Koblenz eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

Gibt es eine Kündigungsoption?

Ja, Sie können das Produkt PSD WachstumsSparen nach 9 Monaten unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist kündigen. Nach Ende der Kündigungsfrist steht der Betrag einen Monat vorschusszinsfrei zur Verfügung. Dies bedeutet, dass Ihr Sparbetrag einen Monat lang abgehoben werden kann, ohne dass dabei ein Vorschusszins belastet wird.

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