Bescheinigung anfordern

Sie benötigen steuerliche Dokumente?

Neben einer Verlustbescheinigung können Sie hier ein Duplikat Ihrer Jahreserträgnisaufstellung oder Steuerbescheinigung bestellen.

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Ihr Anliegen

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Folgende Entgelte fallen an:

Erträgnisaufstellung - Duplikat Erstausstellung

  • inklusive USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/ Verwaltungsgeschäft) 10,00 Euro

Entgelte werden nur erhoben soweit die Umstände, die zur Duplikatserstellung führen, durch den Kunden zu vertreten sind.

Steuerbescheinigung - Duplikat

  • inklusive USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/ Verwaltungsgeschäft) 10,00 Euro

Entgelte werden nur erhoben soweit die Umstände, die zur Duplikatserstellung führen, durch den Kunden zu vertreten sind.

Verlustbescheinigung

  • 10,00 Euro

Bescheinigung des nicht ausgeglichenen Verlustes

Hinweise zur Antragstellung

Nicht ausgeglichene Verluste werden in das nächste Kalenderjahr vorgetragen oder auf  Verlangen des Gläubigers für Zwecke der Veranlagung zur Einkommensteuer bescheinigt. Ein Verlustvortrag ist dann insoweit ausgeschlossen. Es können entweder nur die nicht ausgeglichenen Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien (allgemeine Verluste) und/oder die nicht ausgeglichenen Verluste aus der Veräußerung von Aktien (Aktienverluste) bescheinigt werden.

Der Antrag muss bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres dem Kreditinstitut zugehen.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung an die bei uns hinterlegte Adresse versendet wird. Die Zustellung kann ein bis zwei Wochen in Anspruch nehmen.

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