Slogan
 
 


PSD Bank Koblenz eG

BLZ 57090900

BIC GENO DEF1 P12

Suchen
MietschutzPolice
Sicherheit vor Mietnomaden - mit der R+V MietschutzPolice

Mietnomaden, Einmietbetrüger, Miettouristen – verschiedene Namen, immer dasselbe üble Vorgehen: Sie ziehen von Wohnung zu Wohnung, zahlen keinen Cent und hinterlassen oft Chaos, Zerstörung und Schulden. „Mietnomaden sind oft Profis mit hoher krimineller Energie“ warnt R+V. Es handelt sich dabei um Betrüger, die mit dem Vorsatz, keine oder nur zeitweise Miete zu zahlen, in eine Wohnung einmieten und dort so lange wie möglich wohnen bleiben.

 

Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund schätzt die Zahl der Fälle auf immerhin 15.000 pro Jahr und den durchschnittlichen Schaden, den ein Mietnomade verursacht, auf rund 25.000 EUR.

 

Das Problem:

Mietnomaden sind Meister der Täuschung. Oft erwecken Sie durch seriöses Auftreten und couch2.jpggefälschte Gehaltsnachweise den Eindruck von Bonität. Bis der Eigentümer den Betrug merkt, ist es meistens zu spät und der Vertrag unterschrieben. Und: hat sich ein Mietnomade erst mal eingenistet, wird man ihn schwer wieder los. Bekommt der Eigentümer zwei Monate lang keine Miete, kann er laut Gesetz fristlos kündigen. Zieht der Mieter trotzdem nicht aus, kann der Vermieter eine Räumungsklage erheben.

 

Durchschnittlich dauert es bis zu einer Zwangsräumung zwölf Monate, da zunächst ein Gerichtstermin und ein rechtskräftiges Urteil zustande kommen muß. Währen dieser Zeit sind dem Vermieter meist die Hände gebunden. Eigenmächtiges Handeln wie Schlösser austauschen oder dem Mieter Strom, Wasser oder Gas abdrehen sind nicht zulässig. Solange der Mieter noch in der Wohnung lebt, darf der Vermieter ihn nicht von Versorgungsleistungen ausschließen.

 

Unser Versicherungsexperte Herr Thomas Kluge rät:

Vermieter sollten sich vom Mietinteressenten den Personalausweis zeigen lassen, um dessen persönliche Angaben zu überprüfen. Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann den Mieter auch bitten, eine Bescheinigung des vorherigen Vermieters oder eine Schufa-Selbstauskunft vorzulegen. Der Mietinteressent ist zwar nicht verpflichtet, eine Selbstauskunft abzugeben, aber ein Mieter, der nichts zu verbergen hat, hat in der Regel auch nichts dagegen.

 

Zusätzlich sichert die neue R+V MietschutzPolice den Vermieter ab.

Die Police trägt u.a. die Mietrückstände einschließlich Nebenkosten, wenn der Mieter nach der Kündigung nicht auszieht. Im Detail übernimmt die R+V MietschutzPolice für die versicherte Wohneinheit:

 

  • Mietrückstände inklusive Nebenkosten
  • Vorschußzahlungen für Miete und Nebenkosten, noch bevor die Forderung gerichtlich festgestellt wurden,
  • Kosten für Sanierung, Renovierung und Entrümpelung,
  • Schadenersatz für beschädigte, zerstörte oder entwendete Einrichtungsgegenstände,
  • Mietausfälle für die Zeit der Renovierung aufgrund von Beschädigungen.

 

Für weitere Informationen zur MietschutzPolice oder zur Vereinbarung eines Beratungstermins steht Ihnen unser Versicherungsexperte Herr Thomas Kluge jederzeit zur Verfügung.

 

 

 Thomas Kluge  Tel.: 06131/ 2 82 00-31   Fax: 06131/ 2 82 00-29 

 

Mail an die Bank