Haben Sie eine Immobilie gefunden, die in Bezug auf Größe, Lage und Ausstattung Ihren Ansprüchen entspricht, sollten Sie deren Zustand genau prüfen. Denn nicht jedes Objekt, das auf den ersten Blick gepflegt und gut erhalten wirkt, ist dies auch. Oft hilft ein zweiter oder dritter Blick.
Erste Warnzeichen
Bestimmte Warnzeichen sollten Sie besonders hellhörig machen. Gerade bei Altbauten ist ein schlechter optischer Zustand ein Signal dafür, dass der Vorbesitzer es mit der Pflege des Objekts nicht so genau genommen hat. Relativ leicht abzulesen ist so etwas an bröckelnden Fassaden, „gammelnden" Holzverkleidungen oder offensichtlichen Schäden im Dach.
Versteckte Mängel
Ärgerlicher als
offensichtliche Schäden aber sind versteckte Baumängel. Der Zustand von unter Putz liegenden Leitungen für Strom, Wasser oder Gas ist nicht auf Anhieb zu erkennen, auch nässendes Mauerwerk kann durch eine neue Tapete zeitweise kaschiert werden. Mängel an schlecht zugänglichen Stellen wie dem Schornstein oder dem Boden unter den Belägen können ebenfalls leicht übersehen werden.
Bei Eigentumswohnungen liegen die Mängel oft weniger in der Wohnung selbst als vielmehr in den zum Gemeinschaftseigentum gehörenden, gemeinsam nutzbaren Einrichtungen. Auch die Kosten für deren Instandsetzung werden von allen Eigentümern getragen, was eine erhebliche Zusatzbelastung bedeuten kann.
Fallen können auch im Grundstück lauern: Die Kosten für die Beseitigung ökologischer Altlasten bleiben unter Umständen am Käufer hängen.
Prüfen Sie daher vor einer Kaufentscheidung Ihre zukünftige Immobilie genau. Nutzen Sie dazu auch unsere "
Checkliste Immobilienkauf". Sichern Sie sich nach Möglichkeit zusätzlich die Hilfe eines oder mehrerer Sachverständiger. Dafür kommen Handwerker Ihres Vertrauens genauso in Frage wie Architekten, Bauingenieure oder öffentlich bestellte Sachverständige der örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK).
Grundbuch einsehen
Unbedingt prüfen sollten Sie das Grundbuch. Hier finden Sie Rechte zu Gunsten Dritter, z.B. Wegerechte,
Wohnrechte oder gar Grundpfandrechte, die auf der Immobilie oder dem Grundstück lasten. Diese beeinträchtigen unter Umständen die Nutzbarkeit der Immobilie.
Falls Sie einen Umbau der Immobilie planen, prüfen Sie
nach Möglichkeit, inwieweit Umbauten überhaupt zulässig sind. Steht das Objekt beispielsweise unter Denkmalschutz,
unterliegen sämtliche bauliche Veränderungen an der Substanz und dem äußeren
Erscheinungsbild der Bewilligung des Bundesdenkmalamtes. Überprüfen Sie
zudem den Bebauungsplan, in dem eine eventuelle Limitierung der Geschosszahl
o.Ä. geregelt ist.
Einen Überblick, welche Dokumente Ihnen umfassend Auskünfte über Ihre Wunschimmobilie geben können, finden Sie in unserer "
Dokumentenliste für den Immobilienkauf".
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